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   LSG Sachsen, 21.06.2000 - L 1 KR 9/98   

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https://dejure.org/2000,47531
LSG Sachsen, 21.06.2000 - L 1 KR 9/98 (https://dejure.org/2000,47531)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 21.06.2000 - L 1 KR 9/98 (https://dejure.org/2000,47531)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 21. Juni 2000 - L 1 KR 9/98 (https://dejure.org/2000,47531)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 19.11.1997 - 3 RK 1/97

    Abgrenzung eines Krankenhauses von einer Vorsorge- oder

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.06.2000 - L 1 KR 9/98
    Der Senat konnte auch in Abwesenheit des ordnungsgemäß geladenen SMS, dessen Beiladung der Senat nicht aufgehoben hat (vgl. dazu BSGE 81, 189 [BSG 19.11.1997 - 3 RK 1/97] m.w.N. = SozR 3-2500 § 111 Nr. 1), verhandeln und entscheiden (§ 153 Abs. 1, § 110 Sozialgerichtsgesetz [SGG]).

    Dem Rechtsschutzbedürfnis steht nicht entgegen, dass die Klägerin den Klinikbetrieb bislang nur konzeptionell führt und ihren Betrieb bislang noch nicht aufgenommen hat (zum Ganzen vgl. BSGE 81, 189 [BSG 19.11.1997 - 3 RK 1/97] m.w.N. = SozR 3-2500 § 111 Nr. 1; st. Rspr.).

    Indessen macht das Bedarfskriterium deutlich, dass mit seiner Hilfe eine Beschränkung der Zahl der zugelassenen Einrichtungen auf dem Gebiet der stationären Vorsorge und Rehabilitation i.S.v. § 107 Abs. 2 SGB V dazu dient, die in Betracht kommenden Einrichtungen auf die Zahl des aus medizinischen Gründen zur Versorgung der Versicherten Erforderlichen zu begrenzen (vgl. BSGE 81, 189 [BSG 19.11.1997 - 3 RK 1/97] m.w.N. = SozR 3-2500 § 111 Nr. 1 [S. 12] m.w.N.).

    Die streitgegenständliche Rechtsfrage ist höchstrichterlich geklärt (vgl. BSGE 81, 189 [BSG 19.11.1997 - 3 RK 1/97] = SozR 3-2500 § 111 Nr. 1 [S. 12]).

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